Novelle der Bioabfallverordnung:
Neue Doppstadt-Lösung ermöglicht Einhaltung der Vorgaben
Die Novelle der Bioabfallverordnung (BioAbfV) stößt auf breite Kritik durch Verbände und Fachexperten. Die darin enthaltenen Vorgaben seien technisch nicht umsetzbar. Sie befürchten zudem eine Zunahme der Biomüllverbrennung sowie die Einschränkung der Vermarktungsfähigkeit von Kompost. Die Doppstadt Umwelttechnik GmbH hat jetzt ein mobil-modulares Aufbereitungskonzept entwickelt, welches beim Inkrafttreten der BioAbfV die Rechtssicherheit für den Anlagenbetreiber erhöht, Entsorgungskosten durch deutliche Siebrestreduzierung senkt sowie die Menge an ausbringfähigem und störstofffreiem Kompost steigert.
Durch die smarte Kombination von Einzelmaschinen profitieren Betreiber von mehr Effizienz in der Aufbereitung und einem schnellen Return on Investment (ROI). Die Einhaltung des geforderten Grenzwerts von weniger als 0,5 % Fremdstoffen im Bioabfall vor der ersten biologischen Behandlung ist abhängig von den vorliegenden Rahmenbedingungen sehr wohl möglich. Doppstadt hat bereits die ersten mobil-modularen Aufbereitungskonzepte an einen großen Bioabfallaufbereiter verkauft – inklusive Folgeauftrag.
„Unser mobil-modulares Konzept liefert bereits heute Lösungen für die zukünftigen Forderungen des Gesetzgebers. Es verbindet rechtliche Sicherheit mit Kostenreduzierung, Flexibilität und Risikominimierung. Die Novelle der Bioabfallverordnung ist deshalb aus unserer Sicht kein Handicap, sondern eine Chance für Aufbereiter“, sagt Michael Zeppenfeldt, Vertriebsleiter Deutschland der Doppstadt Umwelttechnik GmbH. Das Doppstadt-Anlagenkonzept basiert auf einer Kombination mobiler Maschinen, die für unterschiedliche Einsatzzwecke geeignet sind, vergleichsweise wenig Platz einnehmen und nicht zwingend in einer Halle betrieben werden müssen. Bei rechtlichen Änderungen in der Zukunft können Anwender deshalb flexibel und kalkulationssicher reagieren: entweder durch Austausch, Erweiterung und/oder Umstellung des Aufbereitungskonzepts oder den Verkauf der einzelnen Maschinen am Markt.
Eine beispielhafte Anlagenkonfiguration zur Störstoffentfrachtung im Bereich des Bioabfalls besteht aus einer mobilen Doppstadt-Maschine mit drei bis vier mobilen Zusatzaggregaten. Aufgrund der Modularität des Systems ist die Umstellung oder Erweiterung des Aufbereitungskonzepts je nach Eingabemenge und Material flexibel und kurzfristig realisierbar. Die Investitionskosten für ein solches System liegen deutlich unter 800 000 €. Verbunden mit dem Effizienzgewinn und der Einsparung an Entsorgungskosten kann der ROI bei Anschaffung einer mobil-modularen Doppstadt-Lösung bei rund zwei bis zweieinhalb Jahren liegen. Darüber hinaus profitieren Anlagenbetreiber von einer erheblichen Reduzierung des administrativen Aufwands im Genehmigungsverfahren (verglichen mit stationären Anlagen) und sind unabhängig von Preis- oder Kontingentsvorgaben von Fremdanlagen.
Erhebliche Einsparung der Entsorgungskosten
„Bei einer vorgelagerten Trennung können Störstoffe gezielter separiert werden, ohne gleichzeitig den guten verwertbaren Bioabfall mitzuentfernen. Anlagenbetreiber sparen dadurch in erheblichen Maße Entsorgungskosten“, sagt Zeppenfeldt. Mittels der vorgelagerten Aussortierung durch mobil-modulare Aufbereitung sei es möglich, die Menge an zu entsorgenden Siebresten um circa 60 bis 70 % zu reduzieren und das ganz unabhängig davon, was der Gesetzgeber in welcher Ausprägung fordert. Doppstadt hat in unterschiedlichen Anlagenversuchen eine Störstoffentfrachtung auf einen Grenzwert von 0,5 Ma.-% erreichen können.
„Es ist unstrittig, dass die Novelle der BioAbfV einen nachhaltigen Einfluss auf die anzuwendende Technik haben wird – Anlagenbetreiber werden investieren müssen. Allerdings ist die vorgelagerte Störstoffentfrachtung mit unseren mobil-modularen Anlagenkonzepten nicht nur technisch möglich, sie rentiert sich zudem sehr schnell“, betont Zeppenfeldt.
Doppstadt-Maschinen im Film: www
www.doppstadt.de
Doppstadt-Maschinen im Film:
https://www.youtube.com/watch?v=Ack89gOG0W4